Am Mittwoch streiken die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BoGeStra ganztägig, also werden höchstwahrscheinlich keine Busse und Bahnen fahren. Dieser Umstand macht den Weg zur Schule für viele Schülerinnen und Schüler schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
Zwar fällt an einigen Bochumer Schulen am Mittwoch der Unterricht aus, doch für viele Schüler_innen steht am Streiktag regulär Unterricht an. Rechtlich gesehen liegt in diesem Fall die Entscheidung, ob ein Schüler/eine Schülerin zur Schule muss, bei den Eltern, bzw. bei volljährigen Schüler_innen selbst. Die Entscheidung sollte von der Frage abhängen, ob der Schulweg für den Schüler bzw. die Schülerin zumutbar ist.
Der Amtsleiter des Schulverwaltungsamtes Bochum, Ulrich Wicking bestätigte diese Rechtsauffassung heute in einem Telefongespräch mit der BSV Bochum. Rechtliche Grundlage ist der Runderlass BASS 12-52 Nr.11 (*hier nachzulesen*) des Kultusministeriums NRW vom 26.03.1980.
Weiterhin schreibt der Rechtsanwalt Jens Ferner auf seiner Website (*hier nachzulesen*):
„Generell gilt natürlich weiterhin die Schulbesuchspflicht, allerdings gilt in NRW auch mit dem Runderlass BASS 12-52 Nr.11 (1980), dass bei kurzfristigen Streiks ein “nicht vorhersehbarer zwingender Grund” für ein Schulversäumnis vorliegt. Die Eltern können in diesem Fall prüfen und entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist.“
Aber was ist ein zumutbarer Schulweg? – Wann muss ich zur Schule?
Tja, das ist leider nicht genau festgelegt. Wer direkt neben der Schule wohnt, wird sich kaum damit entschuldigen können, dass sein Schulweg unzumutbar war. Schülerinnen und Schüler aber, die einen Fußweg von mehreren Kilometern haben, sollten durchaus zu Hause bleiben und sich auf ihr Recht berufen. Zu bedenken ist auch, dass es Mittwoch früh recht kalt werden und regnen soll. Auch kann niemand Eure Eltern zwingen, Euch zur Schule zu fahren. Ob Eure Eltern dies tun, ist ihre Entscheidung.
Am Ende müssen leider Eure Eltern entscheiden, ob ihr zur Schule müsst. Wenn diese Euch keine Entschuldigung schreiben, müsst ihr wohl oder übel laufen (es sei denn, ihr seid volljährig. Dann schreibt ihr euch einfach selbst eine Entschuldigung). Schreiben sie Euch allerdings eine, kann Euch die Schule, auch, wenn sie nörgeln sollte, gar nichts! Die verpassten Stunden dürfen weder schlecht benotet werden, noch dürfen sie als unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis erscheinen.
Doofe BoGeStra?! – Warum streiken die Überhaupt?
Durch den Streik der Mitarbeiter_innen der BoGeStra, werden viele von Euch wahrscheinlich einen ganzen Tag nicht von zu Hause wegkommen, was verständlicherweise ärgerlich ist. Zu bedenken ist aber, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die am Mittwoch streiken werden, keine Schuld trifft. Sie streiken für eine bessere Bezahlung – und damit für eine bessere Lebenssituation. Dies machen sie ganz bestimmt nicht, weil sie uns ärgern wollen, sondern nur, weil Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sie nicht angemessen bezahlen wollen.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BoGeStra, und allen anderen Streikenden, sollte also nicht unser Ärger, sondern viel mehr unsere Unterstützung und Solidarität gelten!
Wir hoffen sehr, Euch mit diesem Artikel geholfen zu haben. Bei Fragen schreibt uns einfache eine Mail an „info@bsvbochum.de“.
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